Seit 1837 besitzt die Gemeinde eine zweimanualige Orgel der Brüder August und Louis Witzmann, die in Zusammenhang mit dem Bau der klassizistischen Kirche entstanden ist. 23 klingende Register stehen auf mechanischen Schleifladen.
Außer dem Magazinbalg von 1909 und den Prospektpfeifen, die nach einer so genannten Reichsmetallmobilmachungen ausgetauscht worden sind, scheinen alle Elemente der ursprünglichen Anlage erhalten geblieben zu sein. Mittels Papierlabien verringerte Aufschnitte zeugen von reversiblen Eingriffen in die Intonation. Offene Holzpfeifen sind nachträglich gekürzt worden. In der groben Verschmutzung spiegelt sich die Geringschätzung der jüngeren Vergangenheit. Im Zuge der letzen Baukörpersanierung sind Pedalpfeifen entfernt worden, die seitdem auf einer der Emporen lagern. Eine gültige Klangprobe ist nicht möglich, weil der brüchigen Balgbelederung wegen der Winddruck nicht ausreicht.
Die Zusatzwindlade auf der nördlichen Empore ist zudem teilweise vom Hausschwamm befallen und lagert auf der 1. Empore - ein höchst
unbefriedigender Zustand.
Als dringendste Maßnahme sind die vom Hausschwamm befallenen Teile der Orgel zu dokumentieren und von
fachkundiger Hand einer Fungizidbehandlung zu unterziehen, bzw. Teile davon zu rekonstruieren.
Die Bewertung des Instrumentes
"Die Brüder Witzmann gehören zweifelsfrei zu den maßgebenden Persönlichkeiten im thüringischen Orgelbau bis Mitte des 19. Jahrhunderts. Daneben definiert sich der außerordentliche historische Wert der Orgel über die Souveränität der Urheber, wofür Kreation, wie die außergewöhnliche Konstruktion der Zungenstimmen im Ober- und Pedalwerk sprechen. Das Werk in Büchel trägt die Kennzeichen hohen handwerklichen und künstlerischen Anspruchs. Dieser Vorzug wird noch um den Faktor vermehrt, dass Baukörper und Orgel ein in Thüringen sonst selten anzutreffendes geschlossenes Ensemble im Stil des Klassizismus bilden. Dieses Erbe sollte in seiner Gesamtheit angenommen werden." Orgelsachverständiger Albrecht Lobenstein - 2003
Geschichte der Bücheler Orgel
Nach dem Kirchenbrand von 1833 wurde mit dem Neubau der Kirche auch die Anschaffung einer Orgel notwendig. Mehrere Orgelbauer reichten ihre Kostenanschläge ein. So auch Johann Carl Friedrich Lochmann, Orgelbaumeister aus Delitzsch, Wilhelm Maurer, Orgelbauer aus Rettgenstedt bei Kölleda sowie die Gebrüder Witzmann aus Stadtilm.
Nach Gutachten des Sachverständigen, Herrn Musikdirektor Schneider aus Merseburg, erhielten die Gebrüder Witzmann den Zuschlag.
Der Kostenanschlag für das Gesamtprojekt belief sich auf eine Summe von 1.300 Talern, eingerechnet der Nebenkosten auf insgesamt 1.600 Taler.
Die Bücheler Orgel ist eines der ersten Instrumente aus der wiedereröffneten Werkstatt Witzmann. Am 21. November 1835 wurde ein "Kontrakt zu einer neuen Orgel in die Kirche zu Büchel" zwischen den Brüdern Herrn August und Louis Witzmann, Orgelbaumeister in Stadtilm, sowie der Gemeinde Büchel geschlossen.
Dieser Kontrakt erhält eine Vielzahl von Wünschen und Abänderungen zum vorangegangenen Angebot.
Einige interessante Punkte sind auszugsweise angeführt:
z.B. zur Ausführung der Orgel:
zur Ausführung der Viola di Gamba im Hauptwerk nicht wie im Anschlag bemerkt 10 löth., sondern 12 löth. Zinn anzuwenden
daß diese Flöte 4 Fuß im Oberwerk Decken von Birnbaum erhält, um mehr Schärfe zu gewinnen, da schon zwei sanfte Stimmen, nämlich Flöte 8 F und lieblich Gedact. 8 F auf diesem Wercke stehen
Orgelwerk und Orgelbauer werden auf Kosten der Gemeinde Büchel abgeholt, die Künstler auch wieder unentgeltlich zurück gebracht
Organisatorische Dinge:
während der Arbeiten erhalten die Orgelbauer samt Mitarbeiter freie Kost und Logis sowie einen tüchtigen Handlanger
die Erbauer erklären sich bereit für die Dauer von drei Jahren das Werk zu stimmen und auf zwei Jahre "für jeden Schaden gut zu sein" wenn er nicht mutwillig oder boshaft verursacht wird oder durch Nässe und Unglücksfall entstanden ist.
Sozusagen eine frühzeitige Garantievereinbarung / Geschäftsbedingung, nur noch nicht klein gedruckt.
Über den Orgelbau hinaus entstand wegen anfallender Übernachtungskosten ein Streit zwischen der Gemeinde Büchel einerseits und dem Orgelbauer andererseits, welcher noch Jahre nach der Fertigstellung die Gemüter erhitzte.
1845 wendete sich der Orgelbauer Louis Witzmann, nunmehr in Kleinrudestedt ansässig, mit einer Beschwerdeschrift an den Landrat Münchhausen. Im Werkvertrag wurde seinerzeit festgelegt, dass die Gemeinde Büchel für die Dauer des Aufsetztens der Orgel Wohnung und Beköstigung für die Orgelbauer und Gehilfen zu verabreichen hatte. Hierfür war seitens der Gemeinde eine Unterbringung beim Schenkwirt Conrad vorgesehen. Leider hatte man im Vertrag kein Maximum für die Beherbergung angenommen, so dass der Willkür von Schenkwirt und Orgelbauer Tür und Tor offen standen und diese Lücke im Vertrag auch missbräuchlich wahrgenommen wurde. Hierüber gerieten die Gemeinde einerseits und Orgelbauer sowie der Schenkwirt andererseits in Streit.
"Während vom Orgelbauverständigen angenommen wird, dass die Orgel zu Büchel bei einer täglichen Arbeitskraft von sechs Mann recht gut in drei, allerhöchstens in vier Wochen hätte aufgesetzt werden könnte, haben sich die Gebrüder Witzmann von dem Schenkwirt zu Büchel für Rechnung der Gemeinde fast acht Monate lang nebst bis zu sechs Gehilfen mit Wohnung und Beköstigung versehen lassen."
Weiterhin bemerkt Landrat Münchhausen in seinem Schreiben an die Regierung zu Merseburg, dass die Orgelbauer Witzmann nebst Gehilfen ihren Aufenthalt in Büchel nicht nur zum Aufsetzen der Orgel, sondern auch zum Bau der Orgel genutzt haben.
Für die Entschädigung der übersteigerten Kosten für Kost und Logis wurde von der Gemeinde ein Betrag von 74 Talern 10 Silbergroschen und 6 Pfennigen einbehalten. Auch schreibt der Landrat, dass er aufgrund des Benehmens der Gebrüder Witzmann selbigen in seinem Aufsichtsbezirke nie wieder einen Orgelbau überragen werde.
1869 musste die Orgel einer größeren Reparatur unterzogen werden
Bei einer größeren Reparatur im Jahre 1909, mit einem Kostenaufwand von 800 Mark, wurde auch ein neues Magazingebläse angebracht.
1917 Abgabe der Orgelpfeifen an die Heeresverwaltung. Entschädigung 954,80 Mark
1972 Schreiben an das Konsistorium, da Orgelinstandsetzung vorerst noch zurück gestellt werden muss